Kreishandwerkerschaft Handwerk Wesermarsch
 
 
 
 
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Aktuelles

Ausbildungsabschlussfeier Winter 2012

Für Gesellenbrief viel gebüffelt

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Das Handwerk

Mit mehr als 4,8 Millionen Beschäftigten in 151 Ausbildungsberufen und einem Jahresumsatz in...

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Wirtschaft in der Wesermarsch

Die Kreishandwerkerschaft Wesermarsch hatte am 04.05.2010 zu einer Podiumsdiskussion mit...

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Gesellen / Abschlussprüfung

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Bekanntmachung der Anmelde- und Regelprüfungstermine für Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen

Gemäß § 7 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen vom 28.02.2008/20.03.2008 der Handwerkskammer Oldenburg geben wir folgende Prüfungszeiträume und Anmeldefristen bekannt:

 

Ausbildungsberufe:

Maurer/in, Zimmerer/Zimmerin, Dachdecker/in, Maler/in und Lackierer/in, Metallbauer/in, Feinwerkmechaniker/in, Kfz.-Mechatroniker/in, Anlagenmechaniker/in, Elektroniker/in, Tischler/in, Bootsbauer/in, Bäcker/in, Fleischer/in, Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, Friseur/in

 

Sommerprüfung 2012:           Mai 2012 bis Juli 2012             

Winterprüfung 2012/2013:   Nov. 2012 bis Jan. 2013      

 

Die Anmeldung zur Prüfung hat bis spätestens 15. April 2012 (Sommerprüfung) bzw. 15. Oktober 2012 (Winterprüfung) schriftlich bei der Kreishandwerkerschaft Wesermarsch, Rönnelstraße 24, 26919 Brake, zu erfolgen.

Der Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung hat bis spätestens 31. Januar 2012 (Sommerprüfung) bzw. 30. Juni 2012 (Winterprüfung) schriftlich bei der Kreishandwerkerschaft Wesermarsch, Rönnelstraße 24, 26919 Brake, zu erfolgen.

Bei Nichteinhaltung der bekanntgegebenen Fristen ist eine Heranziehung zur Prüfung nicht gewährleistet.

Für Wiederholungsprüfungen genügt die form- und fristgerechte Anmeldung zur Prüfung. 

Brake, im Dezember 2011

 

 

Ziel

Durch die Gesellenprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling über die berufliche Handlungsfähigkeit verfügt.

Traditionell besteht die Prüfung zum Gesellen im Handwerk aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil umfasst eine schriftliche Prüfung der Fachkenntnisse und der Kenntnisse im Bereich der Wirtschafts- und Sozialkunde. In der praktischen Prüfung wird das Gesellenstück bzw. eine Arbeitsprobe angefertigt.

Heute wird ein eher ganzheitlicher, handlungsorientierter Prüfungsansatz verfolgt, der darauf abzielt, die berufliche Handlungskompetenz (Planen, Durchführen, Kontrollieren) des Prüflings festzustellen. Hierzu wurden vom Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Empfehlungen für die Gestaltung der Prüfungsanforderungen herausgegeben.

Durchführung

Die Prüfung wird nach § 33 HwO von einem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle nach Maßgaben der Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung durchgeführt. Zuständige Stellen sind i.d.R. die Handwerkskammern, die diese Aufgabe an die "örtlichen" Innungen delegieren können. Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses wird dann häufig von der Kreishandwerkerschaft übernommen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung zur Prüfung, die Bewertung der Prüfungsleistungen und letztlich über das Bestehen der Prüfung.

Gestreckte Gesellenprüfung

Bevor das Berufsbildungsreformgesetz vom 23. März 2005 in Kraft getreten ist, gab es in Deutschland lediglich die klassische Prüfungsstruktur zum Abschluss einer Berufsausbildung (Zwischenprüfung, Abschluss- bzw. Gesellenprüfung). Seit dem wurde jedoch in einigen Ausbildungsberufen die sogenannte "gestreckte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung" als Regelungsoption im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks, HwO) verankert.

Mit der gestreckten Prüfungsform fällt die klassische Zwischenprüfung weg. Diejenigen Teile der beruflichen Handlungskompetenz, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt (als zum Ausbildungsende) abschließend geprüft werden können, werden in einem "Teil 1 der Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung" geprüft. Dieses Ergebnis wird prozentual gewichtet und zum Ergebnis aus "Teil 2 der Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung" (das ebenfalls gewichtet wird) hinzu addiert.

Mit dem Bestehen der Gesellenprüfung endet die Ausbildung in einem Beruf des Handwerks.

Ticket für den Berufsstart

Zweimal im Jahr veranstaltet die Kreishandwerkerschaft Wesermarsch für die frischgebackenen Gesellinnen und Gesellen eine Ausbildungsabschlussfeier.

Gemeinsam mit den Berufsbildenden Schulen Wesermarsch wird den Nachwuchshandwerkern in einem festlichen Rahmen der Gesellenbrief bzw. das Abschlusszeugnis überreicht.

 
 
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